„Eckgrundstücke entlasten – Verwaltungsvorstoß zur Beitragserhöhung stoppen!“
Die Diskussion um die zukünftige Höhe der Straßenbaubeiträge hat zu einer lebendigen Diskussion in der Öffentlichkeit und der Flensburger Kommunalpolitik geführt. Nun ist es an der Zeit, so der SPD-Fraktionsvorsitzende Helmut Trost, Nägel mit Köpfen zu machen: „Es genügt nicht, öffentlichkeitswirksam Kritik an den Verwaltungsplänen zu üben. Konkretes Handeln ist erforderlich. Deshalb haben wir als SPD-Fraktion zwei Anträge auf den Weg gebracht. Denn bis jetzt gab es nur satzungsrechtlich unverbindliche Vordiskussionen im Verwaltungsrat des TBZ – ohne irgendeine konkrete Beschlussfassung.“
Konkret geht es um zwei Punkte:
a) Wie wird mit den Eigentümern von Eckgrundstücken umgegangen? Bleibt es für sie aufgrund der ungünstigen Lage ihrer Grundstücke bei der Doppelbelastung (aufgrund ihrer ‚ doppelten‘ Erschließung)?
In den Vorberatungen hat die SPD deutlich gemacht, dass bei Straßenbaubeiträgen für die Besitzer von Eckgrundstücken zwingend eine Ermäßigung herbeigeführt werden muss. „Ihre überproportionale Belastung ist ungerecht und muss beseitigt werden“, so Helmut Trost. Dies war das Ergebnis der SPD-Fachberatungen. Das Ergebnis wurde jetzt in Antragsform gegossen: „Wir haben uns für das sogenannte „Zwei-Drittel-Modell“ entschieden. In unserer Vorlage steht somit, dass bei den betroffenen Eckgrundstückseigentümern nur 2/3 in Ansatz zu bringen sind. Eine solche Regelung ist rechtlich möglich, auch wenn sie nicht zwingend erforderlich ist. Wir stehen zu diesem Vorschlag, auch wenn der entsprechende Beitragsausfall von der Kommune zu tragen ist. Laut Rechtsprechung des schleswig-holsteinischen Oberverwaltungsgerichtes kann er nicht auf die anderen Beitragspflichtigen umgelegt werden.“
b) Wird die Verwaltungsinitiative zur Erhöhung des Anliegeranteils auf 85 Prozent gestoppt?
Eine zweite Vorlage, in der es um die grundsätzliche Höhe des Anliegeranteils für Anliegerstraßen geht, ist von der SPD ebenfalls eingebracht worden. Klare Aussage: Hier soll es bei den ursprünglichen 75 Prozent bleiben. Der Verwaltungsvorschlag einer Erhöhung auf 85 Prozent wird abgelehnt. Dazu ist im Beschlussverfahren eine gesonderte Vorlage erforderlich. Denn die Verwaltung hat ihre Ursprungsvorlage trotz der bisherigen politischen Diskussion und der öffentlichen Reaktionen nicht zurückgezogen.
Die SPD hält also Wort. Helmut Trost: „ Das, was wir in der Öffentlichkeit in der Diskussion um die Höhe der Straßenbaubeiträge angekündigt haben, wird jetzt konkret in die Beratungen eingespeist. Wir werben um möglichst breite Unterstützung und hoffen, die konkreten Vorschläge finden in der Ratsversammlung eine Mehrheit und werden dann umgesetzt. Dort kommt es zum Schwur. Ich hoffe, dass sich meine Prognose, der Verwaltungsvorschlag sei politisch tot, erfüllt und sich die Mehrheit der Fraktionen hinter unsere konkreten Beschlussvorschläge stellt. Denn Politik benötigt Verlässlichkeit.“