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Arbeitsplätze sichern und Wirtschaft fördern: Flensburger Offensive zur Mobilisierung

Unmittelbar nach den Sommerferien wird in den städtischen Gremien die Diskussion zur dringend erforderlichen Mobilisierung von Gewerbeflächen geführt werden. Die SPD-Ratsfraktion ist dazu konkret geworden und legt unter der Überschrift „Arbeitsplätze sichern – Wirtschaft fördern“ einen Antrag vor, der die „Flensburger Offensive zur Mobilisierung von Gewerbefl&
Die Beratung der SPD-Initiative ist zunächst für den Supa am 05.09.17 vorgesehen, weitere Gremien folgen. Das Ziel ist klar definiert: Die Stadt Flensburg beginnt unverzüglich mit einer Offensive zur Mobilisierung zusätzlicher Gewerbeflächen innerhalb des Stadtgebietes. Die Verwaltung wird beauftragt, die dazu notwendigen Untersuchungen einzuleiten, im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung und Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes die planerischen Voraussetzungen zu schaffen, die dafür notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen zu ermitteln und der Ratsversammlung zwei Monate nach Beschlussfassung, das auf der Grundlage dieses Ratsbeschlusses zu erstellende Umsetzungskonzept (verbunden mit einer Zeitplanung) vorzulegen. Die wesentlichen Eckpunkte erläutert der Fraktionsvorsitzende Helmut Trost:
Was will die SPD-Fraktion erreichen?

1. Entwicklung neuer Gewerbeflächen innerhalb der Stadtgrenzen

Hierunter verbirgt sich die Diskussion, die bereits begonnen hat und in der es darum geht, die bei der Grundstückssuche für ein Krankenhaus ausgewählten Prüfflächen für einen Neubau unter dem Gesichtspunkt der Eignung für Neuansiedlungen von Gewerbe zu untersuchen. Weitere Flächen können in die Untersuchung einbezogen werden. Ziel ist es, dass die Stadt mittelfristig ca. 30 Hektar Gewerbefläche mit Planreife vorhält, um flexibel und schnell auf Anfragen reagieren zu können. Unsere Forderung: Um den Prozess zur Entwicklung neuer Gewerbeflächen zu steuern legt die Verwaltung im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes Leitlinien für die räumliche Steuerung des Gewerbeflächenbedarfes vor und schlägt vorgezogene planerische Maßnahmen zur kurz- und mittelfristigen Flächenmobilisierung vor.

 

2. Entwicklung von Bestandsgebieten

Mit dem Ziel der Innen- und Nachverdichtung sowie einer Neustrukturierung werden vorhandene Gewerbegebietsflächen optimiert. Unser Wunsch: Die Verwaltung legt bis Ende des Jahres 2017 eine Übersicht vor, aus der hervorgeht, wie dort vorhandene städtebauliche und stadtwirtschaftliche Missstände beseitigt werden können und durch gezielte Maßnahmen der Bodenpolitik sowie entsprechende Bauleitplanverfahren quantitative und qualitative Potentiale an Gewerbeflächen generiert werden können.

 

3. Intensivierung von Ansätzen der Stadt- Umland- Kooperation

Wir fordern: Die im Rahmen der regionalen Gewerbeflächenpolitik vorhandenen Ansätze der Stadt- Umland-Kooperation werden intensiviert, insbesondere auch um für regional bedeutsame Unternehmen mit größeren Flächenansprüchen Angebote zu entwickeln. Dazu gehört insbesondere die Ertüchtigung von Flächen in der WEG Flensburg-Handewitt und die Operationalisierung des Gewerbeflächenentwicklungskonzeptes (GEFEK) im Rahmen einer WEG II. Die Verwaltung wird beauftragt, die Kommunikation mit den Partnern zu intensivieren und bis Dezember 2017 einen Bericht zur Umsetzung des Konzeptes zu erarbeiten. Da wir hinsichtlich der Ausweisung von Ausgleichsflächen an unsere Grenzen stoßen, soll die Verwaltung im Rahmen der Stadt-Umland-Kooperation die gegenwärtigen naturschutzrechtlichen Ausgleichsmechanismen untersuchen und Handlungsnotwendigkeiten bzw. Optionen aufzeigen.

 

4. Umsetzung der neuen Baugebietskategorie „Urbane Gebiete“

Die Verwaltung wird beauftragt, bis Ende des Jahres einen Bericht darüber vorzulegen, wie in Flensburg die Möglichkeiten der Einführung der neuen Baugebietskategorie genutzt werden kann, um eine verstärkte Innenentwicklung und eine effizientere Nutzung von Flächen innerhalb des Stadtgebietes genutzt werden kann. Unser Ziel: Verstärkt das Nebeneinander von Wohnen und Arbeiten zu ermöglichen und die dabei auftretenden Nutzungskonflikte sachgerecht zu bewältigen und u.a. unnötige Verkehre zu vermeiden („Stadt der kurzen Wege“).

 

5. Verstärkte Bodenvorratspolitik der Stadt Flensburg

Unser Ziel hier: Wir wollen, dass durch eine offensive Bodenvorratspolitik der Bestand in städtischem Besitz befindlicher Flächen vergrößert und damit das Angebot für unterschiedliche Bedarfe erhöht wird. Dazu soll die Verwaltung ein Konzept vorlegen, wie zukünftig alle Möglichkeiten zur Bodenbevorratung ausgeschöpft werden können und welche finanziellen und personellen Ressourcen dazu erforderlich sind.

Warum sind uns diese Punkte so wichtig?

Das gegenwärtige Verhältnis von Angebot und Nachfrage nach Gewerbeflächen innerhalb des Stadtgebietes Flensburg belegt, dass dringender Handlungsbedarf zur Mobilisierung zusätzlicher Gewerbeflächen besteht. Konkrete Beispiele und der Bericht im letzten Hauptausschuss belegen, dass eine entsprechende Verfügbarkeit nur noch in sehr geringem Maße und in unzureichendem Umfang gegeben ist. Diese Situation gefährdet den Wirtschaftsstandort Flensburg und droht sich zu einem gravierenden Nachteil für die Wirtschaftsentwicklung unserer Stadt und der Region zu entwickeln. Daher ist es geboten, mit Hilfe des zu beschließenden 5-Punkte-Programmes Abhilfe zu schaffen. Neben der Befriedigung des Bedarfes an Wohnraum ist es für die wachsende Stadt Flensburg unabdingbar auch nachfragerecht Gewerbeflächen zur Verfügung zu stellen. Die Suche nach einer geeigneten Fläche zum Neubau des Krankenhauskomplexes hat ergeben, dass es in der Stadt Flensburg durchaus Flächenreserven gibt. Nunmehr muss ermittelt werden, welches Potential diese Areale für die mögliche Entwicklung neuer Gewerbeflächen bieten und welche Schritte dazu erforderlich sind. Die Diskussion um Expansions- und Standortwünsche Flensburger Unternehmen zeigen, wie problematisch es ist, wenn die Stadt nicht in der Lage ist auf entsprechende Grundstücksanforderungen zu reagieren und die Entwicklung neuer Gewerbeflächen zum Stillstand kommt.
Innenverdichtung und Neustrukturierung sind nicht nur Möglichkeiten zur Entwicklung zusätzlicher Wohnbauflächen, sondern auch zur Schaffung neuer Flächen bzw. zur Aufwertung vorhandenen Flächen. Im städtischen und regionalen Interesse müssen die vorhandenen Stadt-Umland-Kooperationen verstärkt fortgesetzt werden. Das erfolgreiche Modell der WEG muss weiterentwickelt werden. Auch das Gewerbeflächenentwicklungskonzept GEFEK A7-Nord muss aufgrund seiner herausragender regionalen Bedeutung zügig umgesetzt werden. Beteiligt sind die kreisfreie Stadt Flensburg, die Gemeinden Handewitt und Harrislee sowie das Amt Oeversee.
Der Bundestag hat die Einführung der neuen Baugebietskategorie „Urbane Gebiete“ in die Baunutzungsverordnung beschlossen. Diese soll es den Kommunen ermöglichen, die „Stadt der kurzen Wege“ zu planen, in der wichtige Funktionen wie Wohnen, Arbeiten, Versorgung, Bildung, Kultur und Erholung räumlich nahe beieinander liegen. Das urbane Gebiet dient dem Wohnen sowie der Unterbringung von Gewerbebetrieben und sozialen, kulturellen und anderen Einrichtungen, die die Wohnnutzung nicht wesentlich stören. Eine Gleichgewichtigkeit der verschiedenen Nutzungen ist nicht erforderlich. Es kann unter anderem festgesetzt werden, dass im Bebauungsplan ein bestimmter Anteil der zulässigen Geschossfläche oder eine im Bebauungsplan bestimmte Größe der Geschossfläche für gewerbliche Nutzungen zu verwenden ist. Von daher ist dieses Instrument geeignet, Arbeiten und Wohnen zusammen zu bringen sowie Gewerbebetriebe unterzubringen, die die Wohnnutzung nicht wesentlich stören. Diese Möglichkeiten sind für Flensburg offensiv zu nutzen. Ein unzureichendes Flächenangebot für Gewerbebetriebe wird mittelfristig eine negative wirtschaftliche Entwicklung nach sich ziehen. Eine Gewerbeflächenoffensive ist aus diesem Grunde alternativlos.

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