Der Hauptausschuss der Stadt Flensburg hat mit der mehrheitlichen Ablehnung der durch die FDP-Ratsfraktion eingebrachten Vorlage HA-25/2017 in seiner Sitzung vom 4. Juli erneut gegen „freie Plakatierung“ für Wahlwerbungszwecke gestimmt.
Den bei staatlichen Wahlen kandidierenden Parteien und Einzelbewerber*innen bleibt es also weiter untersagt, abweichend von den 47 Blech-Stellwänden im Stadtgebiet Flensburg durch Plakate auf die Wahl aufmerksam zu machen und für sich zu werben.
Das durch einen Magistratsbeschluss aus dem letzten Jahrhundert geregelte Vorgehen, dass Wahlsichtwerbung nur auf 47 Stellwänden, die quer in der Stadt verteilt sind, erfolgen darf, ist längst überholt. Bei den vom zuständigen TBZ ausakorenen Stellwandplätzen kann man zudem auch eines feststellen: mal sind die Stellwände gut öffentlichkeitswirksam aufgestellt, wie bspw. vor dem Deutschen Haus oder gegenüber des ZOB. Und mal sind sie an so ungünstigen und zugewucherten Orten platziert, dass man die Plakatierung direkt sein lassen könnte, beispielsweise Husumer Straße Ecke Zur Bleiche.
Bemerkenswert ist zudem, dass in einer 56,74 Quadratkilometer großen, kreisfreien Stadt ganze 47 Stellwände und damit 47 Plakate je kandidierender Partei/Einzelbewerber*in für die Wahlwerbung ausreichen sollen. Dies führt außerdem dazu, dass die größeren Parteien von der Stadt vorgeschrieben bekommen, dass sie nur genau so viel Wahlsichtwerbung machen dürfen, wie viel kleinere Parteien. Das halten wir Jusos für verfassungswidrig.
Dies führte beispielsweise dazu, dass im Oberbürgermeisterwahlkampf 2016 die Kandidatin von SPD, CDU, und B’90/Grüne, Simone Lange, alle Werbeanlagen an den Bushaltestellen in Flensburg angemietet hat. Das ist eine völlig legitime Entscheidung, die wir damals wie heute unterstützen. Im Grunde ist das aber auch unfair gegenüber anderer kandidierender Parteien/Einzelbewerber*innen, da diese keine weitere Möglichkeit haben, so wirksam in Erscheinung zu treten.
Im Landtagswahlkampf war es der SSW-Direktkandidat Christian Dirschauer, welcher die Bushaltestellen-Werbeanlagen anmietete.
Im Oberbürgermeisterwahlkampf 2016 wurden wir bspw. vor der Auguste-Viktoria-Schule abgewiesen- trotz vom TBZ genehmigter Sondernutzungserlaubnis für die Nutzung öffentlicher Wege und trotz Einhaltung aller Auflagen und Bedingungen. So war eine Auflage, dass wir Jusos „Rücksicht auf die Belange der Schule“ nehmen und uns vor Aufbau des Wahlkampfstandes bei der Schule ankündigen mussten. Von jeglicher politischer Werbung war der Schulleiter der AVS offensichtlich gar nicht angetan. Er untersagte uns den Aufbau, kontaktierte das TBZ telefonisch und der erlaubnisgebende Sachbearbeiter kam kurzerhand aus dem TBZ angeradelt, um den Bescheid mündlich zu widerrufen. Unser Trostpreis: wir „durften“ den kleinen Stand in der Fußgängerzone in der Innenstadt betreiben. Dass unser Ziel als politische Jugendorganisation insbesondere war mit Jugendlichen ins Gespräch zu kommen und dies in der Innenstadt nicht gewährleistet ist, war offensichtlich egal.
Auf eigene Faust haben wir im Landtagswahlkampf 2017 2 Juso-Plakate an Laternenmasten angebracht. Dort abgebildet natürlich Werbung für die SPD und Torsten Albig und in großen Lettern der Wahltermin. Einige Tage später hat uns der zuständige Sachbearbeiter des Technischen Betriebszentrums per Email aufgefordert, diese umgehend abzuhängen. Sogar mit dem Zwangsmittel der Ersatzvornahme und den daraus resultierenden Kosten wurde uns gedroht. Gegen diesen Bescheid haben wir nachweislich am 26. April 2017 widerspruch eingelegt. Das TBZ hat auf den eingelegten Widerspruch bis heute nicht reagiert. Kurz darauf waren unsere Plakate am Südermarkt abgehängt worden. Die „sofortige Vollziehung“ wurde seitens des TBZs übrigens nicht angeordnet.
„Wahlplakate sind das Lametta der Demokratie! Sie sind für Kandidierende das Mittel, um ihre Kernforderungen und Botschaften unter die Bevölkerung zu bringen. Wir Jusos erleben es oft, dass wir im Wahlkampf an Haustüren klingeln, um SPD-Wahlflyer zu überreichen und viele Flensburger*innen sogar kurz vor dem Wahltag von der anstehenden Wahl überrascht sind. Nicht selten fragen die Betroffenen dann nach den fehlenden Wahlplakaten. Natürlich möchten auch wir nicht, dass in Flensburg die pure Plakatierungswut der Parteien losbricht, wie anderswo schon geschehen. Es darf aber nicht sein, dass jeder Zirkus und jede Erotikmesse gegen entsprechenden Obulus plakatieren darf, und die Parteien dürfen dies nichteinmal im Wahlkampf. Das gerade von den Grünen immer gern aus dem Hut gezauberte Argument des Umweltschutzes zieht in dieser Sache übrigens nicht. Mit der Ablehnung des FDP-Antrages im Hauptausschuss hat man nicht nur der FDP einen erneuten Dämpfer aufgedrückt, man hat auch verpasst sich als Politik vor Ort selbst Vorgaben zu geben, was beim Plakatieren geht und was nicht. Dass selbst die SPD-Ratsfraktion mit 2 ihrer 3 Stimmen den Antrag im Hauptausschuss ebenfalls abgelehnt hat, können wir überhaupt nicht nachvollziehen.“