Allgemein Stadtmitte

Hafen-Ost – Wir wollen Flensburg weiter gestalten!

Mit der Entwicklung des Gebiets Hafen-Ost bietet sich Flensburg die einzigartige Chance, dass von der Hafenkante bis an die Hänge des Volksparks ein verdichtetes, multifunktionales Stadtviertel entsteht mit Wohnbebauung, Gewerbenutzung, Freizeit- und Erholungsräumen, Bildungseinrichtungen und kulturellem Angebot (urbanes Gebiet). Mittel- bis langfristiges Entwicklungsziel ist es, dass ein neues, ganzjährig belebtes Stadtviertel entsteht, in dem Arbeiten und Wohnen, Kultur und Freizeit gleichberechtigt nebeneinander stehen und das eng verflochten ist mit den angrenzenden Quartieren. Um dieses Gebiet umfangreich gestalten zu können, fordern wir einen umfangreichen Architektenwettbewerb, der mit neuen und innovativen Ideen die Entwicklung voranbringen soll. Dadurch können wir in zentraler Lage der Stadt, die Rahmenbedingungen für die Schaffung moderner Arbeitsplätze mit hoher Wertschöpfung schaffen. 

Um diese Rahmbedingungen zu schaffen, haben wir uns als SPD in den vergangenen Monaten Schwerpunkte gesetzt, damit das Hafen-Ostufer ein Raum für alle Flensburgerinnen und Flensburger wird. 

1. Es müssen mindestens 30 % geförderte Mietwohnungen (Sozialwohnungen) entstehen. 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, durch geeignete Maßnahmen/Vorschriften, zu verhindern, dass Mietwohnungen nach ein paar Jahren in Eigentumswohnungen oder Ferienwohnungen umgewandelt werden können.

3. Die Harniskaispitze muss für die Allgemeinheit weiter zugänglich und benutzbar sein.

4. Die Verwaltung soll prüfen und berichten, ob der Sanierungsträger und / oder Kommunale Immobilien selber Projektentwickler, für Teilflächen des Sanierungsgebietes im Sinne dieses Antrages „Hafen-Ost“ werden kann. 

5. Städtische Grundstücke dürfen im ersten Schritt nicht verkauft, sondern nur in Erbpacht vergeben werden. Ohne Ausnahmen. 

6. Es darf kein Wohnraum geschaffen werden, beidem Störungen durch Immissionen, die vom Gewerbe am Westufer ausgehen, geltend gemacht werden könnten. Ferner ist anzustreben, dass in Zusammenarbeit mit der WiREG, der IHK und den Hochschulen geeignete Räumlichkeiten für Start-Up-Unternehmen im Hafen-Ost entstehen.“ 

7. Bei der Grundstücksvergabe behält sich die Stadt vor, aus den vorhandenen Geboten auch aus anderen Gründen als der reinen Gebotshöhe eine Auswahl zu treffen. Gründe für eine nicht allein gebotshöheorientierten Zuteilung könnten ins besondere sein, dass das Investitionsprojekt die Entwicklung hin zu einem lebendigen urbanen Gebiet begünstigt und einem modernen Verkehrskonzept gerecht wird, das den KFZ-Verkehr im Viertel auf ein Mindestmaß beschränkt.“