Allgemein

Stationäre Schwangerschaftsabbrüche müssen in Flensburg möglich bleiben.

Um das Selbstbestimmungsrecht der Frau zu gewährleisten, muss die Beratung und Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen auch stationär in Flensburg möglich sein. Daher haben wir einer entsprechenden Resolution zur Gewährleistung dieses Rechts zugestimmt.