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Wir informieren: Familien

Egal, ob in Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit oder Selbstständigkeit: Wenn das Einkommen nur für sich selbst, aber nicht für die gesamte Familie reicht, können Eltern ab sofort leichter einen Kinderzuschlag bekommen. Und zwar bis zu 185 Euro pro Monat und Kind. Jetzt in der Krise wird dabei nicht das Einkommen aus den letzten sechs Monaten geprüft, sondern nur das vom letzten Monat. 

Eltern von Kindern bis 12 Jahren, die wegen der angeordneten Schul- und Kitaschließungen zu Hause bleiben müssen und dadurch Einkommen verlieren, bekommen Anspruch auf Entschädigung vom Staat. Gezahlt werden sollen 67 Prozent des Nettoeinkommens, aber maximal 2016 Euro im Monat für eine Dauer von höchstens sechs Wochen. So sichern wir Familien gegen übermäßige Einkommenseinbußen.

Anspruch haben Eltern, die „keine anderweitige zumutbare Betreuung“ finden. Keinen Anspruch haben Erwerbstätige, die Kurzarbeitergeld bekommen oder andere Möglichkeiten haben, ihrer Arbeit „vorübergehend bezahlt fernzubleiben“, zum Beispiel durch Abbau von Überstunden.

Die Auszahlung der Entschädigung wird vom Arbeitgeber übernommen, der sich das Geld von den zuständigen Behörden anschließend erstatten lassen kann.

Für minderjährige Kinder von Eltern, die in Berufen arbeiten, die für das öffentliche Leben, Sicherheit und Versorgung unabdingbar sind (zum Beispiel Pflegekräfte, Ärzt*innen, Busfahrer*innen, Polizeikräfte und Feuerwehrkräfte), versuchen die Bundesländer, eine Notbetreuung anzubieten. Wo es möglich ist, können auch Homeoffice-Lösungen oder flexible Arbeitszeitregelungen dazu beitragen, die aktuelle Situation zu bewältigen.