Allgemein

Wir informieren: Mieterinnen und Mieter

Wir wollen Mieter*innen vor Kündigung in der Corona-Krise schützen, um ihnen die Angst vor dem Verlust ihrer Wohnung oder ihres Ladens zu nehmen. Kündigungen sollen verboten werden, wenn Einkommensausfälle dazu führen, dass man die Miete nicht zahlen kann. Gelten soll dies zunächst für Mietschulden aus dem Zeitraum vom 1. April bis 30. September 2020.

Der Nachweis ist einfach: Man muss lediglich als Mieter*in darlegen, dass der Engpass eine Folge der Corona-Krise ist und man sich um andere Leistungen bemüht hat. Die Verpflichtung der Mieter*innen zur Zahlung der Miete soll aber im Grundsatz bestehen bleiben.