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Der aufgeschobene Vorlesungsbeginn Hochschulen wird keine Auswirkungen auf den BAföG-Anspruch von Studierenden haben. Die Bundesregierung sichert BAföG-geförderten Studierenden auch bei Verzögerung des Semesterbeginns, Schließungen von Hochschulen oder Einreisesperren die Ausbildungsförderung zu. Das gilt ebenfalls für Schülerinnen und Schüler, die BAföG beziehen.
Wir informieren: Studierende
