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COVID-19 und das Frühjahrssemester 2020 – warum ein Urlaubssemester der falsche Weg ist

Ein Beitrag von Florian Kischel

Wie geht es am 20.04 weiter?
Diese Frage beschäftigt derzeit ganz Deutschland. Auch wir Studierende fragen uns, wie es mit der Uni weitergeht. Die COVID-19 Pandemie hat den Universitätsalltag ganz schön durcheinandergebracht. Das Thema Digitalisierung ist nicht mehr nur eine Idee. Über Nacht musste das gesamte Lehrangebot digitalisiert werden. Das Fazit nach nun 4 Wochen fällt durchwachsen aus. Es gibt Dozierende, die sich sehr viel Mühe geben und welche, die die Studierenden maßlos überfordern oder sich gar nicht melden. Die aktuelle Krise muss als Chance gesehen werden, das Thema Digitalisierung endlich ordentlich anzupacken und auch umzusetzen.
Aber wie geht es nun weiter? Viele fordern ein Nichtsemester oder ein Urlaubssemester, da sie der Meinung seien, dass dies alle Probleme löst. Die Konsequenzen eines Urlaubssemester sind nicht sofort ersichtlich, wiegen aber dennoch schwer. Allein die Tatsache, dass in einem Urlaubssemester keine Prüfungsleistungen abgelegt werden dürfen, erzeugt eine Kettenreaktion. In den meisten Studiengängen beenden Studierende nach dem Frühjahrs- / Sommersemester ihren Bachelor und wechseln, sofern gewünscht oder erforderlich (bspw. im Lehramt), nahtlos in den Master. Durch ein Urlaubssemester würden sie nun nach dem Herbst- / Wintersemester ihr Studium beenden und würden dann exmatrikuliert werden. Für den Fall, dass die Universität nur im Herbst / Winter ihr Zulassungsverfahren öffnet, würden die Bachelor-Absolvent*innen 6 Monate den Studierenden-Status verlieren. Somit verlieren sie auch den Anspruch auf Kindergeld, den Anspruch auf BAföG / Studienkredit und fliegen aus der Familienversicherung. Es bleibt somit nur die Rückkehr zu den Eltern und / oder die Ausübung von Gelegenheitsjobs.

Es muss weitergehen. Nur wie?
Keine Frage, bei Laboren oder praktischen Prüfungen bspw. in Sport oder Musik hat die Digitalisierung ihre Grenze erreicht und eine physische Anwesenheit ist zwingend erforderlich. Diesen Studierenden darf kein Nachteil entstehen. Es muss eine Lösung gefunden werden, und sei es über alternative Prüfungsformen oder die physische Öffnung dieser praktischen Lehrformate unter strengen, hygienischen Voraussetzungen in Kleingruppen. Viele Lehrangebote können jedoch ohne große Probleme komplett online umgesetzt und Prüfungsleistungen absolviert werden. Wichtig ist, dass wir bei den Prüfungsleistungen eine Flexibilität erlangen und alternative Prüfungsformate nutzen dürfen. Wichtige Voraussetzung hierfür ist es jedoch, dass die Universitätsbibliotheken unter strengen Auflagen wieder geöffnet werden. Ein Bestell- und Abholservice wäre ein erster Schritt. Die Studierenden müssen an Literatur kommen. Es darf nicht verlangt werden, dass sich jeder die Literatur kaufen muss. Auch der angesprochene Übergang zwischen Bachelor und Master muss flexibel gestaltet werden. Studierenden, die auf Grund der Pandemie ihre Prüfungsleistungen nicht erbringen konnten, muss gestattet werden, dass sie für den Master immatrikuliert werden und ihre offenen Prüfungsleistungen aus dem Bachelor nachholen können.

Auch die Folgen für den AllgemeinenStudierendenAusschuss sind nicht sofort ersichtlich. Ein generelles Urlaubssemester würden bedeuten, dass die Studierenden einen Anspruch hätten, sich den Beitrag für das Semesterticket erstatten zulassen. Die ASten haben neben dem bürokratischen Aufwand eine Zahlungsverpflichtung gegenüber den Verkehrsbetrieben. Wir reden bei ca. 63.000 Studierenden in SH über mehrere Millionen Euro.

Daher fordern wir:

  • Flexibilität in den Prüfungsformaten
  • Öffnung der Bibliotheken zur Literaturbeschaffung
  • Doppeleinschreibung Bachelor und Master
  • Keine Nachteile für Studierende, die keine Prüfungsleistungen erbringen können!