Seit nun über sieben Jahre steht eine Reform des Bundeswahlrechts an und immer noch nicht haben sich die Fraktionen im Bundestag auf eine verfassungsgemäße Reform geeinigt, die ein Anwachsen des Parlaments auf mehr als 800 Sitze verhindert. Bereits im jetzigen Bundestag sitzen 111 Abgeordnete mehr, als es eigentlich vorgesehen ist. Das kostet Geld und vor allem leidet die Arbeitsfähigkeit des Gesetzgebers.
Um diese für unsere Demokratie schädliche Blockade zu überwinden, ist die jeweilige Basis der Parteien gefordert Ideen einzubringen, wie eine Reform des Wahlrechts aussehen kann. Die SPD-Flensburg schlägt daher vor, sich am Wahlrechts des Nachbarlandes Dänemark zu orientieren und vom bisherigen personalisierten Wahlrecht zu einem Verhältniswahlrecht mit Personenstimme und Mehrpersonen-Wahlkreise zu wechseln.
Wahlrechtsfragen sind zwar eine sperrige Angelegenheit, aber sie sind auch der Kern der Demokratie, daher sehen wir uns als Teil der Parteibasis aufgefordert, die festgefahrene Situation in Berlin durch konstruktive Beiträge aufzubrechen und eine Diskussion von unter anzuregen.
Das „Flensburger-Modell“ für eine Wahlrechtsreform beinhaltet z.B.:
- Halbierung der Bundestagswahlkreise von 299 auf ca. 150.
- Wahl von jeweils drei Direktkandidaten, statt bisher nur eines.
- Die Wähler haben nicht nur die Auswahl zwischen verschiedenen Parteien, sondern auch zwischen mehreren Kandidaten einer Partei (mindestens drei).
- So werden 450 Sitze im Bundestag vergeben
- Die verbleibenden ca. 150 Sitze werden so auf die Parteien (und Bundesländer) verteilt, dass das Wahlergebnis das Stärkeverhältnis der Parteien korrekt wiedergibt.
- Diese Sitze für die Parteien gehen an die Kandidaten, die bei der Direktwahl nichts zum Zuge gekommen sind, jedoch den relativ höchsten Stimmenanteil der Kandidaten ihrer Partei gewonnen haben. Es gibt keine Landeslisten mehr.
Mit der Wahl von drei Direktkandidaten je Wahlkreis tragen wir der Entwicklung in der Parteienlandschaft Rechnung, die seit einiger Zeit durch mehrere mittelgroße Parteien gekennzeichnet ist. Diese Entwicklung ist der Grund für die vielen Übergang- und Ausgleichsmandate und damit für das unkontrollierte Wachstum des Bundestages. Zudem würde das komplizierte Erst- und Zweit-Stimmensystem, das kaum ein Wähler versteht, damit abgeschafft.