Kreisverband

Einführung eines Sockelbetrages bei künftigen Rentenerhöhungen sorgt für mehr Gerechtigkeit

Anlässlich der Rentenerhöhung zum 1. Juli 2020 fordert der SPD-Kreisverband Flensburg den Bundesgesetzgeber auf, künftig nicht mehr nur eine reine prozentuale (lineare) Steigerung vorzusehen, sondern einen Mindestbetrag (Sockelbetrag) in Kombination mit einer lineare Steigerung vorzusehen.

Durch die reinen linearen Steigerungen geht im Laufe der Zeit die Schere zwischen den hohen und den niedrigen Renten immer weiter auseinander. Der absolute Abstand zwischen niedrigen Renten und hohen Renten nimmt so mit jeder Rentenerhöhung zu.

Ein Sockelbetrag bewirkt einen Ausgleich durch eine prozentual stärkere Anhebung der niedrigeren Renten (degressiver Tarif).
Sockelbeträge kommen auch bei den Tarifabschlüssen der Sozialpartner als soziale Komponente zum Einsatz.  

Es handelt sich um einen festen Betrag, der in gleicher Höhe allen Rentnern gezahlt wird. Die zusätzliche prozentuale Rentenerhöhung wird aufbauen auf den Sockelbetrag berechnet. Dieses prozentuale Erhöhung fällt dann jedoch etwas geringer aus, als wenn es eine reine prozentuale Erhöhung wäre.

Das Abweichen von der reinen prozentualen Steigerung stellt keinen Verstoß gegen das Äquivalenzprinzip dar („Wer mehr eingezahlt hat bekommt auch mehr raus aus der Rentenkasse“), da höhere Beitragspunkte weiterhin eine nominal höhere Beitragssteigerung bedeuten.    

„Mit einer solchen relativ kleinen Maßnahme können wir innerhalb des Rentensystems ein immer größeres Auseinanderdriften von hohen und niedrigen Renten mit jeder Rentenerhöhung vermeiden helfen und somit einen Beitrag gegen zunehmende Altersarmut“, so die stellvertretende Kreisvorsitzende Birgit Jaspersen zur Initiative.