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Starke-Familien-Gesetz zeigt Wirkung in Flensburg!

Seit dem ersten August 2019 gilt das „Stark-Familien-Gesetz“ der Bundesregierung. Kern des Gesetzes der Familienministerin Giffey war es, die Familienleistungen zu erhöhen und so die verstärkte Kinderarmut zu bekämpfen. Mit Maßnahmen wie der Sicherstellung eines kostenfreies Mittagessen oder mehr Geld für Schulsachen, sollten Familien mit geringem Einkommen bei den Kosten für die Bildung und Teilhabe der Kinder konkret entlastet werden. Kritik gab es jedoch auch am Gesetz. Die Teilhabegutscheine, die zu einer zielgerichteten Verwendung des Geldes führen sollten, wurden kaum angenommen. Die befürchtete Stigmatisierung hat Familien in vielen Fällen davon abgehalten, die Gutscheine zu nutzen. Aus diesem Grund wurde das Gesetz nachjustiert. Ab August 2019 werden nun auch Geldleistungen unbürokratisch und direkt zur Verfügung gestellt, um zum Beispiel in Sportvereinen die nötigen Beiträge zu zahlen und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. „Durch die Anpassung des Gesetztes, ist es gelungen, eine umsetzbare Regelung für uns als Kommune zu finden. Man sieht, dass hier aus Berlin mitgedacht wurde“, so Barbara Kaun, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion. 

Die Nutzung der zusätzlichen Leistungen für Familien werden mittlerweile großflächig in der Stadt genutzt. Haben vor dem „Starke-Familien-Gesetz“ monatlich durchschnittlich 40 Kinder Teilhabeleistungen in Anspruch genommen, stieg die Zahl im Anschluss massiv an. In den letzten Monaten haben 724 Kinder die Leistungen des „Starke-Familien-Gesetztes“ genutzt. „Das weit über 700 und damit 18 mal mehr Kinder als zuvor in Flensburg von dem Gesetz profitieren, hat mich beeindruckt. Hier wurde über die Bundesregierung ein Gesetz vorgelegt, das echte Wirkung zeigt“, so Birgit Jaspersen, stellv. Kreisvorsitzende der SPD. Sie fügt hinzu, dass Bildungsministerin Karliczek beim Digitalpakt in Punkto „Umsetzbarkeit vor Ort“ durchaus noch etwas Nachhilfe von ihrer SPD-Kollegin Giffey gebrauchen könnte.