Allgemein

Eine wachsende Stadt braucht neue Antworten, auch beim Wohnen – wir sagen ja zur „Kommunalen Wohnungsbaugesellschaft“

 

Flensburg braucht Wohnraum. Der Landesentwicklungsplan der Landesregierung sieht sowohl für die Landeshauptstadt Kiel als auch für Flensburg mittelfristig ein Einwohnerwachstum. Das hängt sowohl mit dem Hochschulstandort als auch mit der demografischen Entwicklung im Land zusammen. Über die Frage, wie neuer Wohnraum geschaffen werden kann, gibt es bereits seit längerem eine Debatte. Die Flensburger SPD bringt nun eine neue Idee mit in die Diskussion: „Wir haben große städtebauliche Projekte, wie zum Beispiel ‘Hafen-Ost‘ vor uns, mit der wir die Stadt zu einem attraktiven Wohn- und Arbeitsstandort weiterentwickeln wollen. Wenn die hiesigen Wohnungsunternehmen wenig Interesse zeigen, ist es mehr als überlegenswert, dass die Stadt selbst aktiv wird“, so Justus Klebe, Kreisvorsitzender der Partei.

 

Damit greift Klebe die Idee einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft auf. Eine städtische Wohnungsbaugesellschaft betreibt aktiv den Bau, die Bewirtschaftung und Verwaltung von Wohnimmobilien. Die Landeshauptstadt Kiel hat es bereits vorgemacht. Vor gut einem Jahr hat die Ratsversammlung den Aufbau einer neuen Wohnungsbaugesellschaft beschlossen.

 

Die Flensburger SPD hat bereits im Februar 2020 einen entsprechenden Beschluss gefasst. Im Antrag hieß es: „Unser Ziel bleibt es, mittelfristig aus den ‘Kommunalen Immobilien‘ eine städtische Wohnungsbaugesellschaft zu gründen.“ Die Kommunalen Immobilien sind ein Teil der Stadtverwaltung, die sich um den Verkauf städtischer Flächen und die Bewirtschaftung der eigenen Gebäude der Stadt kümmert.

„Mit einer städtische Wohnungsbaugesellschaft kann nochmal ganz anders bezahlbarer Wohnraum geschaffen und langfristig gesichert werden. Zudem kann bestimmten sozialbedürftigen Gruppen eine neue Chance, über Wohnprojekte und neue Wohnformen, auf eine feste Bleibe gegeben werden.“, so Klebe weiter, mit einem Verweis auf den anstehenden Winter.

„Ein weiterer Aspekt ist, dass die durch öffentliche Mittel entstehenden Wertsteigerungen kommunaler Flächen mittel- und langfristig im kommunalen Besitz bleiben können“, so der Kreisvorsitzende abschließend.