Homeoffice ist nicht immer leicht und auch nicht überall möglich, trotzdem ist es wichtig, dass noch mehr Unternehmen entsprechende Regelungen schaffen. Nur wenn wir das Ansteckungsrisiko am Arbeitsplatz verringern, weiter die Kontakte reduzieren und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten gewährleisten.
Daher gibt es folgende Regelungen:
- Arbeitgeber sind verpflichtet, Homeoffice anzubieten -Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten das Angebot annehmen, soweit sie können.
- Es gelten strengere betriebliche Arbeitsschutzregelungen für Abstände und Mund-Nasen-Schutz:
- Müssen Räume von mehreren Personen gleichzeitig genutzt werden, müssen pro Person 10 m² zur Verfügung stehen.
- In Betrieben ab 10 Beschäftigten müssen diese in möglichst kleine, feste Arbeitsgruppen eingeteilt werden.
- Arbeitgeber müssen mindestens medizinische Gesichtsmasken zur Verfügung stellen.