Allgemein

Schwangerschaftskonflikte gehören nicht ins Strafrecht

Frauen und Paare, die sich in einer Konfliktsituation für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, brauchen Zugang zu Informationen und einer wohnortnahen, guten medizinischen Versorgung –das gilt ambulant wie klinisch. Deshalb müssen Länder und Kommunen dafür sorgen, dass Krankenhäuser, die öffentliche Mittel erhalten, Schwangerschaftsabbrüche als Grundversorgung anbieten. Wir erkennen die Verantwortung und das Selbstbestimmungsrecht von Frauen an. In Hinblick auf die Paragraphen 218 und 219a stellen wir fest: Schwangerschaftskonflikte gehören nicht ins Strafrecht.