In Schleswig-Holstein erfolgen zur Zeit etwa 85% der durchgeführten Abbrüche im Bereich der niedergelassenen, ambulanten medizinischen Versorgung.
Die Versorgungssituation insgesamt ist dabei geprägt davon, dass diese Leistung nicht als gesetzliche Regelleistung sondern als private Leistung eingestuft ist und jede Frau sich vor einem Abbruch eine Kostenzusage einholen muss. Dabei geht nicht nur Zeit verloren, die in den ersten Tagen und Wochen einer Schwangerschaft extrem entscheidend ist, sondern dies baut eine enorme Hürde für betroffene Frauen.
Um das Recht der Frauen zu stärken, fordert daher die SPD Flensburg, diese medizinische Leistung zur gesetzlichen Regelleistung zu erklären und will deshalb an den Bundesgesundheitsminister Lauterbauch herantreten.
Gleichzeitig weist die SPD darauf hin, dass in Deutschland im Vergleich zu anderen europäischen Ländern die Möglichkeit des medikamentösen Schwangerschaftsabbruch, der einen erheblich geringeren medizinischen Eingriff darstellt, zu wenig genutzt wird. Weshalb das so ist, hinterfragt die SPD ebenso wie die Aufrechterhaltung eines breit gefächerten Angebotes sowohl ambulant als auch klinisch. Schon jetzt ist erkennbar, dass die Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruchs auf wenige Arztpraxen reduziert ist. Hier muss eine gegenläufige Entwicklung einsetzen. Deshalb muss vor allem im Bereich der Ausbildung stärker darauf geachtet werden, dass genügend Ärztinnen und Ärzte in der Region vorhanden sind, die entsprechend ausgebildet sind und dass eine so frühzeitige und schnelle Ausklärung der Frauen erfolgen dann, damit im Falle einer Entscheidung frühestmöglich die Schwangerschaft unterbrochen werden kann.
Es geht nach Ansicht der SPD weit über die Frage eines klinischen Angebotes hinaus und hat eine Landes- und bundesweite Dimension.
„Wir müssen eine Doppelstrategie fahren: zum einen die Hürden für einen ambulanten Schwangerschaftsabbruch abbauen und gleichzeitig eine klinische Versorgung sichern“, so Flensburgs SPD-Kreisvorsitzende Birgit Jaspersen.