Transparenz

Die SPD Fraktion erhalt finanzielle Zuschüsse der Stadt zur Organisation der politischen Arbeit. Dieser Zuschuss darf allein für die Arbeit der Ratsfraktion verwendet werden. Die Ausgaben werden dabei vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Flensburg kontrolliert und überprüft.

Fraktionsarbeit:

Der jährliche Zuschuss setzt sich wie folgt zusammen: Es gibt einen festen Zuschuss zur Bewältigung der Sekretariatstätigkeiten. Dieser betragt 28.200€

Die Sachkostenzuschüsse unterscheiden sich: 1.600€ wird als Sockelbetrag zur Verfügung gestellt. Dazu erhalt eine Fraktion pro Ratsmitglied einen jährlichen Zuschuss von 740,00€.

Ratsmitglieder:

Die Satzung der Stadt Flensburg über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger und die Aufwandsentschädigung der Wahlbeamten richtet sich in ihren Beträgen nach den Bestimmungen der Landesverordnung über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern des Landes Schleswig-Holstein.

Ratsmitglieder erhalten eine Entschädigung von 282,40 € im Monat. Die Übernahme eines Fraktionsvorsitzes wird zusätzlich mit 560,52 € entschädigt. Vorsitzende von Ausschüssen erhalten zudem einen Zuschuss von 28,00€ pro geleitete Sitzung.