Kommunalpolitik und Verwaltung müssen sich an den Serviceleistungen für
Bürger*innen messen lassen. Mit der Umgestaltung des Bürgerbüros und der
Terminvergabe sind bereits Fortschritte in den letzten Jahren gelungen. Das
Onlinezugangsgesetz hat bis Ende 2022 klare Vorgaben für die Digitalisierung von
Verwaltungsleistungen gemacht. Damit ist jedoch noch nicht das Ende der
Fahnenstange erreicht. Wir wollen die große Bundesförderung der „Smarten
Grenzregion“ nutzen, um im Bereich der Digitalisierung der Verwaltung einen großen
Schritt nach vorne zu gehen. Dazu braucht es eine übergeordnete Verwaltungsposition,
die diese Schritte innerhalb des Rathauses koordiniert.